Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zum Schreiben der Abteilung Städtebau beim Landratsamt Passau vom 18.12. bzw. 12.04.2023:

Zum gegenständlichen Schreiben wird festgestellt, dass die Definition der Wandhöhe gemäß Art. 6 BayBO bereits aufgenommen wurde. Des Weiteren wurde der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Voglöd reduziert. Der Geltungsbereich führt nun enger an den Hauptgebäuden entlang und die Nebengebäude im östlichen Bereich liegen nicht mehr im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung. Mit den Änderungen der Definition der Wandhöhe und des Geltungsbereichs wurde den Einwendungen der Abteilung Städtebau bereits Rechnung getragen.

 

  1. Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die Außenbereichssatzung für den Bereich „Voglöd“ i.d.F. vom 19.09.2023. Die Begründung wird beigelegt.