Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB vom 20.11.2023 wird versagt, da nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wohnungen generell unzulässig sind.