Sitzung: 23.01.2024 Bauausschuss
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB vom 20.11.2023
wird versagt, da nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wohnungen generell
unzulässig sind.