Sitzung: 06.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Der
im Entwurf vorgelegten Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Füssing und
der Gemeinde Neuhaus am Inn wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung tritt zum
01.01.2024 in Kraft. Der Entwurf der Zweckvereinbarung wird der Niederschrift
als Anlage beigelegt und ist Gegenstand des Beschlusses.