Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Der im Entwurf vorgelegten Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Füssing und der Gemeinde Neuhaus am Inn wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Der Entwurf der Zweckvereinbarung wird der Niederschrift als Anlage beigelegt und ist Gegenstand des Beschlusses.