Sitzung: 04.12.2023 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a) Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom
24.03.2023:
Gemäß den vorgebrachten Anregungen wird eine redaktionelle Ergänzung in
der Begründung vorgenommen und folgender Passus als Hinweis aufgenommen:
Es muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wie z.B.
Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen gerechnet werden. Im Rahmen der
üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind die Immissionen insbesondere auch
dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend, an Sonn- und
Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, zu dulden. Ferner
muss eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung angrenzender und
benachbarter landwirtschaftlicher Flächen uneingeschränkt möglich sein, was vor
allem auch eine uneingeschränkte Zu- und Abfahrt landwirtschaftlicher Maschinen
zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen beinhaltet. In diesem
Zusammenhang ist insbesondere die für landwirtschaftliche Maschinen oft
zutreffende Überbreite zu beachten.
Es sind vernünftig dimensionierte Rückhaltevorrichtungen bzw.
Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen, dass bei starken Regenfällen auf Grund
der Flächenversiegelung keine zusätzliche Belastung der angrenzenden
landwirtschaftlichen entsteht.
Auf die Einhaltung der Pflanzabstände gemäß Art. 47 ff AGBGB wird
hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
b) Zum Schreiben der Regierung von Niederbayern
vom 23.03.2023:
Es wird Kenntnis genommen, dass die vorgelegte Planung nicht den
Erfordernissen der Raumplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entspricht. Es werden
sowohl Ziel auch Grundsätze negativ berührt. Das Ziel des LEP Nr. 3.2 „in den
Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu
nutzen“ ist nicht eingehalten. Es wird mit Blick auf das Satellitenbild darauf
verwiesen, dass ca. 15 Parzellen bzw. Teilflächen zur Innenverdichtung bzw.
Nachverdichtung zur Verfügung stehen. Mit der Erstellung des Vitalitäts-Checks
(Stand November 2022) wurden die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung
von der Gemeinde Bad Füssing überprüft. Ein Ergebnis der Überprüfung des
Vitalitäts-Checks für den Ortsteil Gögging ist, dass kein Eigentümer einer
solchen Baulücke bereit ist, diese zu veräußern. Das Ergebnis wird in die
Begründung zur Änderung des Ortsabrundungssatzung eingearbeitet, und somit die
zulässige Ausnahme zu LEP Nr. 3.2 festgestellt.
Des Weiteren ist die Planung nicht mit den Grundsätzen einer
nachhaltigen flächensparenden Siedlungsentwicklung (LEP Nr. 3.1 Abs. 2)
vereinbar. Die überplante Fläche umfasst 3.800 m² für die Errichtung eines
Wohnhauses und ist überdimensioniert. Der Geltungsbereich wird auf eine Fläche
reduziert, die mit dem Grundsatz aus LEP Nr. 3.1 Abs. 2 und § 1 a BauGB
vereinbar ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
c) Zum Schreiben des Landratsamtes Passau,
Abteilung Städtebau, vom 17.03.2023:
Der Einwand Flächensparen wird analog der Abwägung zum Schreiben der Regierung
von Niederbayern abgehandelt.
Dem Einwand einer fehlenden Regelung zur überbaubaren Grundstücksflächen
wird stattgegeben. Diesem wird durch die Aufnahme von Baugrenzen Rechnung
getragen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
d) Zum Schreiben des Landratsamtes Passau,
Abteilung Untere Naturschutzbehörde, vom 24.03.2023:
Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde wird Kenntnis genommen. Die
Einwände werden dem Antragsteller zur Überarbeitung weitergegeben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
e) Zum Schreiben des ZAW Donau-Wald vom 15.02.2023:
Gemäß den vorgetragenen Ausführungen wird festgestellt, dass die
Abholung der Abfallbehälter bis zum Pollweg Hausnr. 3 erfolgt. Eine Abholung
nach der Hausnr. 3 scheidet auf Grund der fehlenden Wendemöglichkeit aus. Da
jedoch eine fußläufige Anbindung bis in den Abholbereich (Anwesen Hausnr 3)
besteht, sind die Abfallbehälter vom Eigentümer in den angefahrenen Bereich zur
Abholung zu bringen. Eine Vereinbarung zum Aufstellen für die Abholung der
Abfallbehälter ist vom Antragsteller mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer
selbst zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
f)
Erneute
Auslegung:
Die vorstehend gefassten Beschlüsse sind in die 4. Änderung der
Ortsabrundungssatzung Gögging einzuarbeiten. Anschließend ist die 4. Änderung
der Ortsabrundungssatzung Gögging erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme
zuzusenden.