Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

  1. Zum Schreiben des Landratsamtes Passau, Abteilung Städtebau vom 23.08.2023:

Zu den vorgetragenen Anregungen wird festgestellt, dass es sich bei den zu ändernden Baugrenzen um kein Bestandsgebäude handelt. Die Baugrenzen wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mehr oder weniger zur baulichen Erweiterung auf dem Grundstück ausgewiesen. Auf Grund des zwischenzeitlich erfolgten Eigentümerwechsel und dem Wunsch in die Heimatgemeinde umzusiedeln, ergab sich erst jetzt ein konkreter Bebauungswunsch. Dieser sieht eine für das Alter vorausschauende Bebauung mit einem Bungalow vor. Eine generelle Erweiterung der Baugrenzen für alle Grundstücke wird nicht vorgenommen, da mehrere Eigentümer bereits beim Aufstellungsverfahren ihre Interessen vortrugen und diese hierbei größtenteils berücksichtigt werden konnten. Die Einwände hinsichtlich der Anwendung von Deckblättern sind unbegründet, da gemäß § 1 Abs. 8 BauGB rechtmäßig erlassene Bauleitpläne geändert werden dürfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                                         17

Ja-Stimmen:                                       17

Nein-Stimmen:                                 0

 

 

 

 

  1. Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Egglfing Ortsmitte“ mit Deckblatt Nr. 1 i. d. F. vom 26.06.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                                         17

Ja-Stimmen:                                       17

Nein-Stimmen:                                 0