Beschlussvorschlag:
1. Zum Schreiben des Landratsamtes Passau,
Abteilung Städtebau vom 23.08.2023:
Zu den vorgetragenen Anregungen wird festgestellt, dass es sich bei den
zu ändernden Baugrenzen um kein Bestandsgebäude handelt. Die Baugrenzen wurden
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mehr oder weniger zur baulichen
Erweiterung auf dem Grundstück ausgewiesen. Auf Grund des zwischenzeitlich
erfolgten Eigentümerwechsel und dem Wunsch in die Heimatgemeinde umzusiedeln,
ergab sich erst jetzt ein konkreter Bebauungswunsch. Dieser sieht eine für das
Alter vorausschauende Bebauung mit einem Bungalow vor.
Eine generelle Erweiterung der Baugrenzen für alle Grundstücke wird
nicht vorgenommen, da mehrere Eigentümer bereits beim Aufstellungsverfahren
ihre Interessen vortrugen und diese hierbei größtenteils berücksichtigt werden
konnten.
Die Einwände hinsichtlich der Anwendung von Deckblättern sind
unbegründet, da gemäß § 1 Abs. 8 BauGB rechtmäßig erlassene Bauleitpläne
geändert werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Nicht anwesend: 1 (GRM Hecka)
2. Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Egglfing
Ortsmitte“ mit Deckblatt Nr. 1 i. d. F. vom 26.06.2023 gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.