Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Beschluss:

 

Von der Bauvoranfrage vom 04.09.2023 zur Errichtung eines Zwerchgiebels wird Kenntnis genommen. Nachdem das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, kann ein entsprechender Bauantrag im Freistellungsverfahren behandelt werden.