Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Teileinziehung Tränkeweg:

Der „Weg zur Tränke“ hat von der Abzweigung „Bachmoserweg“ bis zur Einmündung in die „St2110“ die Verkehrsbedeutung verloren und wird auf einer Länge von 75 m eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung ist gemäß Art. 8 BayStrWG bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              15

Ja-Stimmen:                           15

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Aufstufung Göschlweg:

Durch den Ausbau des bisherigen öffentlichen Feld- und Waldweges „Göschlweg“ wird das Straßenteil bis zur Einmündung in die Kr PA 58 auf einer Länge von 235 m gemäß Art. 7 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft.