Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Mit der Errichtung von zwei Stellplätzen für Be- und Entladetätigkeiten gemäß der Antragsunterlagen vom 28.08.2023 besteht Einverständnis. Die Kosten für die Entfernung der Bäume Nr. 135, 137 und 139 und die Kosten für die Errichtung der Stellplätze sind vom Antragsteller zu tragen. Auch sind eventuell anfallende Folgekosten vom Antragsteller zu tragen. Die Gemeinde Bad Füssing ist von jeglichen Kosten freizustellen.

Es ist ein Gestattungsvertrag für die Nutzung der öffentlichen Fläche abzuschließen.