Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Teileinziehung „Dürnöder Winkelweg“:

Durch den Bau der Westtangente hat der „Dürnöder Winkelweg“ auf einer Länge von

412 m seine Funktion als öffentlicher Feld- und Waldweg verloren. Das Teilstück wird entsprechend eingezogen. Die Einziehung ist gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt zu geben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

b)    Teileinziehung „Ederweg mit Abzw.“:

Durch den Bau der Westtangente hat der „Ederweg mit Abzw.“ auf einer Länge von

358 m seine Funktion als öffentlicher Feld- und Waldweg verloren. Das Teilstück wird entsprechend eingezogen. Die Einziehung ist gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt zu geben.

Das nördlich verbleibende Teilstück mit einer Länge von 56 m wird dem „Dürnöder Winkelweg“ zugeordnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

c)    Teileinziehung „Weg in der Neuwiese“:

Durch den Neubau des neuen Straßenteilstücks vom Kreisverkehr bis zur Gemeinde- grenze Kirchham hat der „Weg in der Neuwiese“ auf einer Länge von

259 m seine Funktion als öffentlicher Feld- und Waldweg verloren. Das Teilstück wird entsprechend eingezogen. Die Einziehung ist gemäß Art. 8 BayStrWG öffentlich bekannt zu geben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

d)    Aufstufung des „Kirchhamer Anwandweg“:

Gemäß Art. 7 BayStrWG wird der bisherige öffentliche Feld- und Waldweg „Kirchhamer Anwandweg“ zur Ortsstraße aufgestuft und erhält die Bezeichnung „Hofgartenweg“. Neuer Endpunkt ist die Einmündung in die Westtangente Bauabschnitt 2.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

e)    Widmung der Westtangente Bauabschnitt 2:

Gemäß Art. 6 BayStrWG wird die im Bauabschnitt 2 errichtete Straßenteil zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

1.    Name:       Westtangente mit Geh- und Radweg Teil 3

2.    Fl.Nr.:        312/5, 609/1 und 609/2 Gemarkung Safferstetten                

3.    Beginn:      Abzw. Dürnöder Weg                                                             km 0,000

4.    Ende:         Einmündung Kreisverkehr St 2110                                        km 0,723

5.    Baulast:     Gemeinde Bad Füssing

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

f)     Widmung Verlängerung Hofgartenweg:

Gemäß Art. 6 BayStrWG wird der neuerbaute Straßenteil zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

1.    Name:       Verlängerung Hofgartenweg

2.    Fl.Nr.:        309 Gemarkung Safferstetten

3.    Beginn:      Abzw. Kreisverkehr St 2110                           km 0,000

4.    Ende:         Gemeindegrenze zu Kirchham                       km 0,245

5.    Baulast:     Gemeinde Bad Füssing

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

g)    Widmung Weg zur Unterführung St2110:

Gemäß Art. 6 BayStrWG wird der Weg zur Unterführung der St2110 zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

1.    Name:       Weg zur St2110

2.    Fl.Nr.:        308/9 Gemarkung Safferstetten

3.    Beginn:      Gemeindegrenze Kirchham                           km 0,000

4.    Ende:         Unterführung St2110                                      km 0,055

5.    Baulast:     Gemeinde Kirchham

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

h)  Widmung Weg vom Hofgartenweg zur Gemeindegrenze

Gemäß Art. 6 BayStrWG wird der Weg vom Hofgartenweg bis zur Gemeindegrenze Kirchham zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

1.     Name:        Weg zum Haslinger Hof

2.    Fl.Nr.:          312/4 und 311 Gemarkung Safferstetten

3.    Beginn:       Abzw. Hofgartenweg                                      km 0,000

4.    Ende:          Gemeindegrenze Kirchham                           km 0,108

5.    Baulast:       Gemeinde Bad Füssing