Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Fällung eines Nussbaumes auf dem Grundstück Am Schachen 2, 94072 Bad Füssing wird nicht zugestimmt.

 

Es sind hier keine erheblichen Beschädigungen an der Straße zu erkennen. Ebenso sind nach Sichtung keine Beschädigungen des Baumes zu erkennen. Ein fachmännischer Rückschnitt bis zu 1/3 des Kronenbereichs kann in Absprache mit dem Leiter der Kurgärtnerei vorgenommen werden.