Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage wird in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung ist ein Abstand von mind. 6 m zwischen den beiden Gebäuden vorzusehen. Auf den Lösungsvorschlag vom 30.05.2022 wird verwiesen.