Sitzung: 21.06.2023 Bauausschuss
Beschluss: Ablehnung
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird in der vorliegenden
Fassung nicht zugestimmt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung ist
ein Abstand von mind. 6 m zwischen den beiden Gebäuden vorzusehen. Auf den
Lösungsvorschlag vom 30.05.2022 wird verwiesen.