Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem Bauantrag vom 13.03.2023, mit den Planunterlagen vom 01.03.2023, wird wegen den erheblichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugestimmt.

 

Eine Zustimmung für die Dachform und –neigung beim Anbau Esszimmer wird nicht in Aussicht gestellt. Für die Dachgaupe und Überschreitung der Grundfläche für Nebenanlagen wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.

Hinsichtlich der Gestaltung des Anbaus (Esszimmer) wird eine Erörterung mit dem Kreisbauamt angeraten, wobei auf die Planung zum Anwesen Am Innwerk 3 verwiesen wird.

Des Weiteren sind die Angaben bei den Ansichtsrichtungen der Garage zu überprüfen. Eine direkte Zufahrt von der öffentlichen Straße ist wegen des fehlenden Stauraums nicht zulässig.