Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Es besteht Einverständnis mit der Bebauungsvariante Mittelstraße mit Gartenhofhäusern i. d. F. vom 05.04.2023. Die Verwaltung wird mit der Erstellung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt.

 

Nachdem es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB handelt, ist keine Erstellung des Umweltberichts vorzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              17

Ja-Stimmen:                           17

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Des Weiteren besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Altwiesen“ zu benennen.