Beschluss:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Ortsmitte
Egglfing“ für das Grundstück Fl.Nr. 62 Gemarkung Egglfing, entsprechend dem Deckblattentwurf
i. d. F. vom 24.04.2023, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind von
den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl.
Folgekosten freizustellen.