Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Ortsmitte Egglfing“ für das Grundstück Fl.Nr. 62 Gemarkung Egglfing, entsprechend dem Deckblattentwurf i. d. F. vom 24.04.2023, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind von den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.