Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom
03.05.2023:
Gemäß den vorgebrachten
Anregungen wird eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung vorgenommen und
folgender Passus als Hinweis aufgenommen:
Es muss mit von der Landwirtschaft
ausgehenden Immissionen wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen
gerechnet werden. Im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind die
Immissionen insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach
Feierabend, an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen
werden, zu dulden. Ferner muss eine ordnungsgemäße und ortsübliche
Bewirtschaftung angrenzender und benachbarter landwirtschaftlicher Flächen
uneingeschränkt möglich sein, was vor allem auch eine uneingeschränkte Zu- und
Abfahrt landwirtschaftlicher Maschinen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen beinhaltet. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die für
landwirtschaftliche Maschinen oft zutreffende Überbreite zu beachten. Auf die
Einhaltung der Pflanzabstände gemäß Art. 47 ff AGBGB wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GRM Doppelhammer)
b)
Zum Schreiben des WWA Deggendorf vom 03.05.2023:
Gemäß der vorgebrachten
Anregung wird eine redaktionelle Änderung in der Begründung vorgenommen, so
dass die Begründung den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan entspricht
und die widersprüchlichen Aussagen behoben sind.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GRM Doppelhammer)
c)
Zum Schreiben der Abteilung Wasserrecht LRA Passau
vom 28.04.2023:
Gemäß den vorgebrachten
Anregungen wird festgestellt, dass die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen
Erlaubnis erst im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden kann, da hierfür
die Vorlage konkreter Eingabepläne zum Bauvorhaben notwendig ist. Grundsätzlich
sind die Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und der
einschlägigen wasserrechtlichen Gesetze zu beachten. Das Schreiben wird dem
Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1 (GRM Doppelhammer)
d)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorgenommene 39.
Änderung mit Deckblatt Nr. 39 i. d. F. vom 20.09.2022, unter Einarbeitung des
unter a) und b) gefassten Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird beigelegt.