Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)      Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 03.05.2023:

Gemäß den vorgebrachten Anregungen wird eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung vorgenommen und folgender Passus als Hinweis aufgenommen:

Es muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen gerechnet werden. Im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind die Immissionen insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend, an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, zu dulden. Ferner muss eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung angrenzender und benachbarter landwirtschaftlicher Flächen uneingeschränkt möglich sein, was vor allem auch eine uneingeschränkte Zu- und Abfahrt landwirtschaftlicher Maschinen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen beinhaltet. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die für landwirtschaftliche Maschinen oft zutreffende Überbreite zu beachten. Auf die Einhaltung der Pflanzabstände gemäß Art. 47 ff AGBGB wird hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GRM Doppelhammer)

 

 

b)      Zum Schreiben des WWA Deggendorf vom 03.05.2023:

Gemäß der vorgebrachten Anregung wird eine redaktionelle Änderung in der Begründung vorgenommen, so dass die Begründung den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan entspricht und die widersprüchlichen Aussagen behoben sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GRM Doppelhammer)

 

 

c)      Zum Schreiben der Abteilung Wasserrecht LRA Passau vom 28.04.2023:

Gemäß den vorgebrachten Anregungen wird festgestellt, dass die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis erst im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden kann, da hierfür die Vorlage konkreter Eingabepläne zum Bauvorhaben notwendig ist. Grundsätzlich sind die Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und der einschlägigen wasserrechtlichen Gesetze zu beachten. Das Schreiben wird dem Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

Pers. beteiligt:                         1 (GRM Doppelhammer)

 

 

d)      Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorgenommene 39. Änderung mit Deckblatt Nr. 39 i. d. F. vom 20.09.2022, unter Einarbeitung des unter a) und b) gefassten Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.