Sitzung: 23.05.2023 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Untere
Naturschutzbehörde vom 30.09.2019:
Hinsichtlich des Verweises
auf ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wird festgestellt, dass diese
Genehmigung nunmehr vorliegt und darin die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
abgehandelt wurden. Ein Abdruck des Wasserrechtsbescheides vom 15.03.2023 wird
dem Deckblatt als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
b)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Sachgebiet 53
- Wasserrecht vom 09.09.2019:
Hinsichtlich des Verweises
auf ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wird festgestellt, dass diese
Genehmigung nunmehr vorliegt und darin die erforderlichen wasserrechtlichen
Belange berücksichtigt wurden. Ein Abdruck des Wasserrechtsbescheides vom
15.03.2023 wird dem Deckblatt als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 07.10.2019 hat keine Hinweise auf ein
mögliches Überschwemmungsgebiet enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
c)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Sachgebiet 62
- Städtebau vom 17.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird der Umgriff des Geltungsbereiches der Änderung erweitert und
der Größe des Gebietes angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
d)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 07.10.2019:
Hinsichtlich möglicher
Altlasten wird festgestellt, dass lt. Stellungnahme des Landratsamtes Passau,
Sachgebiet. 53 - Wasserrecht vom 09.09.2019 keine Kenntnisse über Altlasten
oder altlastverdächtige Flächen vorliegen. Die Empfehlung, bei Aushubarbeiten das
anstehende Erdreich von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu
lassen wird dem Bauwerber mitgeteilt.
Hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass eine Anschlussmöglichkeit auf dem
Grundstück bereits geschaffen, jedoch wegen dem Leerstand bisher nicht in
Anspruch genommen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
e)
Zum Schreiben des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Donau-Wald vom 18.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Ausführungen wird festgestellt, dass die Abholung der Abfallbehälter im
südlichen Bereich des Anwesens „Magazinstraße 11“ auf Grund der fehlenden
Wendemöglichkeit ausscheidet. Da jedoch eine fußläufige Anbindung des Anwesens
zur nördlich gelegenen Metzger- bzw. Magazinstraße vorgesehen ist, sind die
Abfallbehälter vom Eigentümer dorthin zur Abholung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
f)
Zum Schreiben des Zweckverbandes Wasserversorgung
Ruhstorfer Gruppe vom 05.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Ausführungen ist das Anwesen „Magazinstraße 11“ derzeit nicht an die Leitungen
des Zweckverbandes Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe angeschlossen. Ebenso
liegt derzeit kein Anschluss und Benutzungszwang hierfür vor. Gemäß den
Ausführungen des Antragstellers vom 27.11.2019 ist beabsichtigt, die
Wasserversorgung, wie bisher auch, über den bestehenden Hausbrunnen sicher zu
stellen.
Hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass eine Anschlussmöglichkeit auf dem
Grundstück bereits geschaffen, jedoch wegen dem Leerstand bisher nicht in Anspruch
genommen wurde.
Das Schreiben wird dem Bauwerber
zur Kenntnis weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Pers.
beteiligt: 1 (GRM
Roidner)
g)
Erneute Auslegung:
Die vorstehend gefassten
Beschlüsse sind in das Deckblatt Nr. 36 einzuarbeiten. Anschließend ist das
Deckblatt erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und den Trägern
öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zuzusenden.