Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

 

a)    Zum Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 03.04.2023:

Hinsichtlich der vorgetragenen Ausführungen wird festgestellt, dass die vorhandenen Leitungen innerhalb der Baugrenzenerweiterung liegen und eine Überbebauung nach den vorgelegten Planunterlagen sehr wahrscheinlich ist. Nach Angabe der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ist eine Verlegung der vorhandenen Leitungen auf Kosten der Antragsteller zur Behebung der Einwände möglich.

Das Schreiben wird dem Bauwerber bzw. Planverfasser zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet sowie der Hinweis mitgeteilt, dass eine Verlegung der Leitung nach Absprache mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG möglich und erforderlich ist, um das dargelegte Vorhaben zu verwirklichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 11.04.2023:

Gemäß dem beigelegten Plan wird festgestellt, dass im Bereich der Bebauungsplanänderung Leitungen vorhanden sind. Das Schreiben wird dem Bauwerber bzw. Planverfasser zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Satzungsbeschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Bad Füssing beschließt die im vereinfachten Verfahren durchgeführt Änderung des Bebauungsplanes „Graswinkl“ mit Deckblatt Nr. 12 i. d. F. vom 14.03.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.