Beschluss:
a)
Zum Schreiben der Energienetze Bayern GmbH &
Co. KG vom 03.04.2023:
Hinsichtlich der
vorgetragenen Ausführungen wird festgestellt, dass die vorhandenen Leitungen
innerhalb der Baugrenzenerweiterung liegen und eine Überbebauung nach den
vorgelegten Planunterlagen sehr wahrscheinlich ist. Nach Angabe der
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ist eine Verlegung der vorhandenen
Leitungen auf Kosten der Antragsteller zur Behebung der Einwände möglich.
Das Schreiben wird dem
Bauwerber bzw. Planverfasser zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet
sowie der Hinweis mitgeteilt, dass eine Verlegung der Leitung nach Absprache
mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG möglich und erforderlich ist, um
das dargelegte Vorhaben zu verwirklichen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 11.04.2023:
Gemäß dem beigelegten Plan
wird festgestellt, dass im Bereich der Bebauungsplanänderung Leitungen
vorhanden sind. Das Schreiben wird dem Bauwerber bzw. Planverfasser zur
Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
c)
Satzungsbeschluss:
Der Bauausschuss der
Gemeinde Bad Füssing beschließt die im vereinfachten Verfahren durchgeführt
Änderung des Bebauungsplanes „Graswinkl“ mit Deckblatt Nr. 12 i. d. F. vom
14.03.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.