Sitzung: 16.05.2023 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Untere
Naturschutzbehörde vom 30.09.2019:
Hinsichtlich des Verweises
auf ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wird festgestellt, dass diese
Genehmigung nunmehr vorliegt und darin die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
abgehandelt wurden. Ein Abdruck des Wasserrechtsbescheides vom 15.03.2023 wird
dem Deckblatt als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Sachgeb. 53 –
Wasserrecht vom 09.09.2019:
Hinsichtlich des Verweises
auf ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren wird festgestellt, dass diese
Genehmigung nunmehr vorliegt und darin die erforderlichen wasserrechtlichen
Belange berücksichtigt wurden. Ein Abdruck des Wasserrechtsbescheides vom
15.03.2023 wird dem Deckblatt als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 07.10.2019 hat keine Hinweise auf ein
mögliches Überschwemmungsgebiet enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Landratsamt Passau, Städtebau vom
17.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird der Umgriff des Geltungsbereiches der Änderung erweitert und
der Größe des Gebietes angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 07.10.2019:
Hinsichtlich möglicher
Altlasten wird festgestellt, dass lt. Stellungnahme des Landratsamtes Passau,
Sachgeb. 53- Wasserrecht vom 09.09.2019 keine Kenntnisse über Altlasten oder
altlastverdächtige Flächen vorliegen. Die Empfehlung, bei Aushubarbeiten das
anstehende Erdreich von einer fachkundigen Person organoleptisch beurteilen zu
lassen wird dem Bauwerber mitgeteilt.
Hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass eine Anschlussmöglichkeit auf dem
Grundstück bereits geschaffen, jedoch wegen dem Leerstand bisher nicht in
Anspruch genommen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Donau-Wald vom 18.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Ausführungen wird festgestellt, dass die Abholung der Abfallbehälter im
südlichen Bereich des Anwesens „Magazinstr. 11“ auf Grund der fehlenden Wendemöglichkeit
ausscheidet. Da jedoch eine fußläufige Anbindung des Anwesens zur nördlich
gelegenen Metzger- bzw. Magazinstraße vorgesehen ist, sind die Abfallbehälter
vom Eigentümer dorthin zur Abholung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
f)
Zum Schreiben des Zweckverbandes Wasserversorgung
Ruhstorfer Gruppe vom 05.09.2019:
Gemäß den vorgetragenen
Ausführungen ist das Anwesen „Magazinstr. 11“ derzeit nicht an die Leitungen
des ZV Ruhstorfer Gruppe angeschlossen. Ebenso liegt derzeit kein Anschluss und
Benutzungszwang hierfür vor. Gemäß den Ausführungen des Antragstellers vom
27.11.2019 ist beabsichtigt, die Wasserversorgung, wie bisher auch, über den
bestehenden Hausbrunnen sicher zu stellen.
Hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass eine Anschlussmöglichkeit auf dem
Grundstück bereits geschaffen, jedoch wegen dem Leerstand bisher nicht in
Anspruch genommen wurde.
Das Schreiben wird dem Bauwerber
zur Kenntnis weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
g)
Erneute Auslegung:
Die vorstehend gefassten
Beschlüsse sind in das Deckblatt Nr. 36 einzuarbeiten. Anschließend ist das
Deckblatt erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und den Trägern
öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zuzusenden.