Beschluss:
a)
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom
24.03.2023:
Gemäß dem beigelegten Plan
wird festgestellt, dass im Bereich der Bebauungsplanänderung keine Leitungen
vorhanden sind. Das Schreiben wird allerdings dem Bauwerber bzw. Planverfasser
zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben der Abteilung Städtebau vom
21.03.2023:
Von der Empfehlung, die
gestalterischen Änderungen im gesamten Bebauungsplanbereich aufzunehmen wird
zur Kenntnis genommen. Nachdem es bei der gegenständlichen Änderung um ein
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt, ist dies im jetzigen Verfahren
nicht möglich. Eine Änderung in einem späteren Verfahren wird vorgemerkt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
c)
Satzungsbeschluss:
Der Bauausschuss der
Gemeinde Bad Füssing beschließt die im vereinfachten Verfahren durchgeführt
Änderung des Bebauungsplanes „Heilmühle“ mit Deckblatt Nr. 13 i. d. F. vom
09.02.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.