Beschluss:
Mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrages
zur Verlegung von zwei Stromkabel in der Zufahrt zum Anwesen Thalau 2-4 (Fl.Nr.
1573/1 Gemarkung Würding) besteht Einverständnis. Für die Gestattung ist ein
einmaliger Betrag in Höhe von 150,00 Euro je Leitung an die Gemeinde zu
entrichten.