Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Safferstetten Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 17 Gemarkung Safferstetten entsprechend den Antragsunterlagen mit Deckblattentwurf Nr. 46 i. d. F. vom 07.02.2023 zu ändern.

 

Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen Folgekosten freizustellen.

 

In der abzuschließenden Kostenvereinbarung ist zusätzlich aufzunehmen, dass die Stellplätze an der Lederergasse dauerhaft durch nur eine Zu- und Abfahrt angefahren werden.