Sitzung: 27.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Safferstetten Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 17 Gemarkung Safferstetten
entsprechend den Antragsunterlagen mit Deckblattentwurf Nr. 46 i. d. F. vom
07.02.2023 zu ändern.
Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen
Folgekosten freizustellen.
In der abzuschließenden Kostenvereinbarung ist
zusätzlich aufzunehmen, dass die Stellplätze an der Lederergasse dauerhaft
durch nur eine Zu- und Abfahrt angefahren werden.