Sitzung: 27.03.2023 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Ortsteil Egglfing“ für das Grundstück Fl.Nr. 25/1 Gemarkung Egglfing gemäß dem
vorgelegten Deckblattentwurf i. d. F. vom 03.03.2023 zu ändern.
Die Herstellung der Ver- und
Entsorgungsleitungen hat mittels entsprechender Hausanschlussleitungen an die bereits
vorhandenen Privatleitungen zu erfolgen. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt
über einen Privatweg. Die Hausanschlussleitungen sowie die Zufahrten sind auf
Privatgrundstücken durch Grunddienstbarkeiten zu sichern.
In einem Städtebaulichen Vertrag hat sich der
Antragsteller zu verpflichten, die Flächen zu erschließen, zu bebauen und zu
Wohnzwecken zu nutzen, keinen Beherbergungsraum für Kurgäste zu schaffen, sowie
die Vertragsflächen nicht innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Erstbezug
zu verkaufen.
Des Weiteren hat sich der Antragsteller zur
Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung
oder Folge des geplanten Vorhabens sind (u. a. Verlegung bzw. Herstellung der
Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen - auch
im öffentlichen Bereich -) zu verpflichten.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist das Änderungsverfahren im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.