Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Ortsteil Egglfing“ für das Grundstück Fl.Nr. 25/1 Gemarkung Egglfing gemäß dem vorgelegten Deckblattentwurf i. d. F. vom 03.03.2023 zu ändern.

 

Die Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen hat mittels entsprechender Hausanschlussleitungen an die bereits vorhandenen Privatleitungen zu erfolgen. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über einen Privatweg. Die Hausanschlussleitungen sowie die Zufahrten sind auf Privatgrundstücken durch Grunddienstbarkeiten zu sichern.

 

In einem Städtebaulichen Vertrag hat sich der Antragsteller zu verpflichten, die Flächen zu erschließen, zu bebauen und zu Wohnzwecken zu nutzen, keinen Beherbergungsraum für Kurgäste zu schaffen, sowie die Vertragsflächen nicht innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Erstbezug zu verkaufen.

 

Des Weiteren hat sich der Antragsteller zur Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (u. a. Verlegung bzw. Herstellung der Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen - auch im öffentlichen Bereich -) zu verpflichten.

 

Nachdem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.