Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Das gemeindl. Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 17.02.2023, mit den am 02.03.2023 eingegangenen Planunterlagen, wird insoweit hergestellt, als die Privilegierung hierfür vorliegt. Die Erschließung muss gesichert sein, wobei ein Anschluss an die öffentlichen Ver- und Entsor­gungsleitungen auf Kosten des Antragstellers vorzunehmen ist.