Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Heilmühle“ für das Grundstück Fl.Nr. 690 Gemarkung Würding gemäß dem Vorentwurf des Eingabeplans i. d. F. vom 16.01.2023 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.