Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 16.12.2022 und des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.11.2022:

Gemäß den vorgebrachten Anregungen wird eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung vorgenommen und folgender Passus als Hinweise aufgenommen:

In unmittelbarer Umgebung des geplanten Geltungsbereiches muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen gerechnet werden, wie z.B. Geruch, Lärm und Staub, gelegentlich auch am Wochenende, an Feiertagen und zu Nachtzeiten. Diese sind aufgrund des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen. Eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung der benachbarten südlich gelegenen landwirtschaftlichen Fläche muss auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Auf die Einhaltung der Pflanzabstände gemäß Art. 47 ff AGBGB wird hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Zweckverbandes Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe vom 25.11.2022:

Vom Schreiben des ZV Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe und der grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgungsleitung wird Kenntnis genommen. Das Schreiben wird an den Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 16.12.2022:

Vom Schreiben und den Erfordernissen für Kabelhausanschlüsse wird Kenntnis genommen. Das Schreiben wird an die Bauwerber zur Beachtung weitergeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vorgenommene 43. Änderung mit Deckblatt Nr. 43 i. d. F. vom 16.09.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.