Sitzung: 19.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis einen Bebauungsplan
für das Grundstück Fl.Nr. 278/0 Gemarkung Egglfing für die Errichtung eines
neuen Feuerwehrhauses und Wohnnutzung aufzustellen.
Nachdem der Bereich der Aufstellung des
Bebauungsplanes eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² im Sinne des § 13 a
Abs. 1 Satz 2 BauGB aufweist, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf
Flächen begründet wird und direkt an die bestehende Wohnbebauung angrenzt, ist
die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V.
m. § 13a BauGB durchzuführen.
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist
nach Inkrafttreten der Aufstellung des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.
Es ist ein leistungsfähiges Planungsbüro mit
der Erstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zu beauftragen.