Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis einen Bebauungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 278/0 Gemarkung Egglfing für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses und Wohnnutzung aufzustellen.

 

Nachdem der Bereich der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufweist, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird und direkt an die bestehende Wohnbebauung angrenzt, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB durchzuführen.

 

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist nach Inkrafttreten der Aufstellung des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

 

Es ist ein leistungsfähiges Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zu beauftragen.