Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem Bauantrag vom 21.11.2022, mit den Planunterlagen vom 21.11.2022, wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.

 

Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt, wenn die Stellplätze im westlichen Bereich über eine Zu- und Abfahrt (wie bereits 2014 genehmigt) erschlossen werden. Für die übrigen Abweichungen wird die Zustimmung ebenfalls in Aussicht gestellt.