Beschluss:
Dem Tekturantrag vom 30.11.2022, mit den
Planunterlagen vom 29.11.2022, wird zugestimmt. Hinsichtlich der geringfügigen
Geschossflächenüberschreitung wird der Erteilung einer Befreiung ebenfalls
zugestimmt. Die bereits befürwortete Befreiung wegen GRZ-Kappungsgrenzenüberschreitung,
Dachform beim Wohnhausanbau und der Garage wird bestätigt. Für das Vorhaben
sind mind. 4 Stellplätze bereit zu halten. Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind einzuhalten.