Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Tekturantrag vom 30.11.2022, mit den Planunterlagen vom 29.11.2022, wird zugestimmt. Hinsichtlich der geringfügigen Geschossflächenüberschreitung wird der Erteilung einer Befreiung ebenfalls zugestimmt. Die bereits befürwortete Befreiung wegen GRZ-Kappungs­grenzen­überschreitung, Dachform beim Wohnhausanbau und der Garage wird bestätigt. Für das Vorhaben sind mind. 4 Stellplätze bereit zu halten. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.