Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom
17.11.2022:
Die vorgebrachten Einwendungen beziehen sich auf den nördlichen Bereich des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Tränkeweg“. Dieser
Bereich ist nicht von der Änderung durch das Deckblatt 3 betroffen, wie aus dem
Bebauungsplanentwurf klar hervorgeht. Damit behält in diesem Bereich der
aktuelle Grünordnungsplan weiterhin seine Gültigkeit. Innerhalb des
Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung mit Deckblatt 3 ist die geforderte
planliche Darstellung der Baumbepflanzung vorhanden. Die Stellungnahme der
unteren Naturschutzbehörde wird somit als irrelevant betrachtet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
b)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 3.
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Tränkeweg“ mit Deckblatt Nr. 3
i. d. F. vom 03.10.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird
beigelegt.