Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 17.11.2022:
Die vorgebrachten Einwendungen beziehen sich auf den nördlichen Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Tränkeweg“. Dieser Bereich ist nicht von der Änderung durch das Deckblatt 3 betroffen, wie aus dem Bebauungsplanentwurf klar hervorgeht. Damit behält in diesem Bereich der aktuelle Grünordnungsplan weiterhin seine Gültigkeit. Innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung mit Deckblatt 3 ist die geforderte planliche Darstellung der Baumbepflanzung vorhanden. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird somit als irrelevant betrachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Tränkeweg“ mit Deckblatt Nr. 3 i. d. F. vom 03.10.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.