Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Graswinkl“ für das Grundstück Fl.Nr. 275/12 Gemarkung Aigen entsprechend dem Deckblattentwurf vom 18.05.2022 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind von den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.