Beschluss:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Graswinkl“ für das Grundstück Fl.Nr. 275/12 Gemarkung Aigen entsprechend dem
Deckblattentwurf vom 18.05.2022 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu
ändern.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind von
den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl.
Folgekosten freizustellen.