Sitzung: 15.11.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom
27.10.2022:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird in die textlichen Festsetzungen folgender Hinweis aufgenommen:
Aufgrund benachbarter
landwirtschaftlicher Flächen muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden
Immissionen wie z. B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen gerechnet werden.
Im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind diese Immissionen
insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend, an
Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, zu dulden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
b)
1. Zum Schreiben der Abteilung Städtebau beim
Landratsamt Passau vom 21.10.2022:
Zu den Hinweisen der
Erschließungssituation wird festgestellt, dass das abzubrechende Anwesen
bereits seit 1969 als Pension betrieben wurde und somit einen Gewerbebetrieb
darstellte. Probleme hinsichtlich der Erschließung wurden bisher nicht
aktenkundig. Hierzu wird auch auf die erteilten Baugenehmigungen Bauplan-Nr.
20050201 und 20171135 verwiesen.
Hinsichtlich des Verweises
auf das Abstandsflächenrecht wird die Anregungen aufgenommen und in Nr. 1 der
textlichen Festsetzungen im ersten Satz der Halbsatz
„in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
gültigen Fassung.“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 (GRM Monika Wenemoser nicht anwesend)
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 3
b) 2. Um die zulässigen gewerblichen Nutzungen
zu reduzieren, wird die Festsetzung der Art
der baulichen Nutzung von Sondergebiet auf
Allgemeines Wohngebiet geändert.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 17 (GRM Monika Wenemoser nicht anwesend)
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 3
c)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 27.10.2022:
Der Sickertest ist auf
Grund der kiesigen Bodeneigenschaften und der nachgewiesenen Versickerung auf
benachbarten Grundstücken nicht erforderlich.
Im Bebauungsplan ist die
Festsetzung zu ergänzen, dass Tiefgaragen gegen drückendes Grundwasser zu
schützen (z. B. weiße Wanne) und auftriebssicher auszuführen sind.
Des Weiteren wird folgender
Hinweis aufgenommen:
Es wird empfohlen
Tiefgaragenzufahrten konstruktiv so zu gestalten, dass infolge von
Starkregenereignissen oberflächlich abfließendes Wasser nicht eindringen kann.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben des ZAW Donau-Wald vom 14.10.2022:
Mit Städtebaulichen Vertrag
und Dienstbarkeit wird mit dem Bauwerber vereinbart, dass zur Reduzierung der
Anzahl an Müllbehälter, die volumengrößten Abfallbehälter bereit zu halten
sind.
Das Schreiben vom
14.10.2022 wird dem Bauwerber zur Kenntnis übersandt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 18
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 3
e)
Erneute Auslegung:
Das Deckblatt Nr. 22 ist
gemäß den v. g. Beschlüssen abzuändern und gemäß § 4 a BauGB erneut öffentlich
auszulegen, wobei Anregungen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden
können. Des Weiteren ist das geänderte Deckblatt den Trägern öffentlicher
Belange zur erneuten Stellungnahme zuzusenden. Hierbei werden nur die von den
Änderungen berührten Behörden beteiligt.