Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 27.10.2022:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen wird in die textlichen Festsetzungen folgender Hinweis aufgenommen:

Aufgrund benachbarter landwirtschaftlicher Flächen muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wie z. B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen gerechnet werden. Im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind diese Immissionen insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend, an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, zu dulden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        2

 

 

 

b)    Zum Schreiben der Abteilung Städtebau beim Landratsamt Passau vom 21.10.2022:

Zu den Hinweisen der Erschließungssituation wird festgestellt, dass das abzubrechende Anwesen bereits seit 1969 als Pension betrieben wurde und somit einen Gewerbebetrieb darstellte. Probleme hinsichtlich der Erschließung wurden bisher nicht aktenkundig. Hierzu wird auch auf die erteilten Baugenehmigungen Bauplan-Nr. 20050201 und 20171135 verwiesen.

 

Hinsichtlich des Verweises auf das Abstandsflächenrecht wird die Anregungen aufgenommen und in Nr. 1 der textlichen Festsetzungen im ersten Satz der Halbsatz

„in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.“ gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        1

 

 

 

c)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 27.10.2022:

Der Sickertest ist auf Grund der kiesigen Bodeneigenschaften und der nachgewiesenen Versickerung auf benachbarten Grundstücken nicht erforderlich.

 

Im Bebauungsplan ist die Festsetzung zu ergänzen, dass Tiefgaragen gegen drückendes Grundwasser zu schützen (z.B. weiße Wanne) und auftriebssicher auszuführen sind.

 

Des Weiteren wird folgender Hinweis aufgenommen:

Es wird empfohlen Tiefgaragenzufahrten konstruktiv so zu gestalten, dass infolge von Starkregenereignissen oberflächlich abfließendes Wasser nicht eindringen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Zum Schreiben des ZAW Donau-Wald vom 14.10.2022:

Mit Städtebaulichen Vertrag und Dienstbarkeit wird mit dem Bauwerber vereinbart, dass zur Reduzierung der Anzahl an Müllbehälter, die volumengrößten Abfallbehälter bereit zu halten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           4

Nein-Stimmen:                        4

 

 

Nachdem das Abstimmungsergebnis 4:4 endete und der Beschlussvorschlag somit abge­lehnt wurde, stellte GR-Mitglied Neun folgenden Antrag:

Dem Bauwerber ist aufzugeben, die Aufstellung der Müllbehälter am Abfuhrtag darzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           4

Nein-Stimmen:                        4

 

 

 

e)    Erneute Auslegung:

Das Deckblatt Nr. 22 ist gemäß den v. g. Beschlüssen abzuändern und gemäß § 4 a BauGB erneut öffentlich auszulegen, wobei Anregungen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Des Weiteren ist das geänderte Deckblatt den Trägern öffentlicher Belange zur erneuten Stellungnahme zuzusenden. Hierbei werden nur die von den Änderungen berührten Behörden beteiligt.