Sitzung: 07.11.2022 Bauausschuss
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Mit der Erteilung einer isolierten Befreiung
gemäß den am 24.05. und 04.10.2022 eingegangenen Antragsunterlagen besteht
Einverständnis. Im Genehmigungsbescheid ist die Zaunhöhe an der Thaler Straße
auf max. 1,20 m und an der Grundstücksgrenze zu Poststr. 4 auf max. 1,50 m zu
begrenzen. Des Weiteren ist ein Holzzaun mit senkrechten Latten festzulegen. Im
Zuge der Gleichbehandlung ist bei der Errichtung des Gartenhauses ebenfalls ein
Grenzabstand von mind. 0,50 m einzuhalten und im Bescheid aufzunehmen.