Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Mit der Erteilung einer isolierten Befreiung gemäß den am 24.05. und 04.10.2022 eingegangenen Antragsunterlagen besteht Einverständnis. Im Genehmigungsbescheid ist die Zaunhöhe an der Thaler Straße auf max. 1,20 m und an der Grundstücksgrenze zu Poststr. 4 auf max. 1,50 m zu begrenzen. Des Weiteren ist ein Holzzaun mit senkrechten Latten festzulegen. Im Zuge der Gleichbehandlung ist bei der Errichtung des Gartenhauses ebenfalls ein Grenzabstand von mind. 0,50 m einzuhalten und im Bescheid aufzunehmen.