Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Grundsätzlich besteht Einverständnis den Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 499 Gemarkung Würding zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß der Bauvoranfrage vom 27.09.2022 für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen. Damit im Falle von Abschaltungen bei Netzüberlastungen von Seiten des Netzbetreibers der erzeugte Strom zwischengespeichert werden kann, ist eine entsprechende Speicherlösung vorzusehen. Alternativ kann eine Bestätigung des Netzbetreibers über ausreichende Netzkapazität und ununterbrochene Einspeisemöglichkeiten vorgelegt werden.

Der Bebauungsplan ist durch einen integrierten, qualifizierten Grünordnungsplan mit konkreten Festsetzungen hinsichtlich einer orts- und landschaftsverträglichen Einbindung der Anlagen zu ergänzen.

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, ist eine Form der Bürgerbeteiligung anzubieten.

 

Die Einbeziehung der sich mit dem kartierten Bodendenkmal überschneidenden Fläche in den Geltungsbereich wird in Aussicht gestellt, sofern der Nachweis der fehlenden Denkmaleigenschaft für o.g. Grundstück erbracht wird. Für die Überprüfung der Denkmaleigenschaft hat der Antragsteller Sorge zu tragen und sämtliche Kosten zu tragen.

 

Die Kosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu tragen. Vor Satzungsbeschluss ist ein entsprechender Durchführungsvertrag abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                                8

Ja-Stimmen:                              7

Nein-Stimmen:                           1

 

 

 

b)    Grundsatzbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine flächenmäßige Obergrenze in Höhe von 1,5 % der Gesamt­gemeindefläche für die Ausweisung im Flächennutzungsplan von Flächen zur Errichtung für Photovoltaikfreiflächenanlagen.