Sitzung: 07.11.2022 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a)
Grundsätzlich besteht Einverständnis den
Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 499 Gemarkung Würding zu ändern
und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß der Bauvoranfrage vom
27.09.2022 für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
aufzustellen. Damit im Falle von Abschaltungen bei Netzüberlastungen von Seiten
des Netzbetreibers der erzeugte Strom zwischengespeichert werden kann, ist eine
entsprechende Speicherlösung vorzusehen. Alternativ kann eine Bestätigung des
Netzbetreibers über ausreichende Netzkapazität und ununterbrochene
Einspeisemöglichkeiten vorgelegt werden.
Der Bebauungsplan ist durch
einen integrierten, qualifizierten Grünordnungsplan mit konkreten Festsetzungen
hinsichtlich einer orts- und landschaftsverträglichen Einbindung der Anlagen zu
ergänzen.
Um die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu steigern, ist eine Form der Bürgerbeteiligung anzubieten.
Die Einbeziehung der sich
mit dem kartierten Bodendenkmal überschneidenden Fläche in den Geltungsbereich
wird in Aussicht gestellt, sofern der Nachweis der fehlenden Denkmaleigenschaft
für o.g. Grundstück erbracht wird. Für die Überprüfung der Denkmaleigenschaft
hat der Antragsteller Sorge zu tragen und sämtliche Kosten zu tragen.
Die Kosten für die
Bauleitplanung hat der Antragsteller zu tragen. Vor Satzungsbeschluss ist ein
entsprechender Durchführungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
b)
Grundsatzbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt
eine flächenmäßige Obergrenze in Höhe von 1,5 % der Gesamtgemeindefläche für
die Ausweisung im Flächennutzungsplan von Flächen zur Errichtung für
Photovoltaikfreiflächenanlagen.