Sitzung: 12.09.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Bay. Landesamt für Denkmalpflege
vom 02.08.2022:
Von dem in der Nähe
befindlichen Bodendenkmal wird Kenntnis genommen. Hierzu wird folgender Passus
in die textlichen Festsetzungen aufgenommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen
ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Landratsamtes Passau vom
11.08.2022:
Der Planauszug Textliche
Festsetzungen ist redaktionell mit den geänderten Festsetzungen (Baugrenzen,
GRZ und GFZ) und den Erläuterungen der verwendeten Planzeichen zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 24.08.2022:
Von der Lage des
Planungsgebietes in einem faktischen Überschwemmungsgebiet wird Kenntnis
genommen. In den textlichen und planerischen Festsetzungen wird hierzu
folgender Passus aufgenommen:
Zur Sicherung der
hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die
Rohgeschossoberkante (einschl. Kellerlichtschächte) mind. 324,00 m üNN zu
legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist
durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z.B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu
tragen. Auffüllungen sind nur innerhalb des dargestellten Bereiches zulässig.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
d)
Erneute Auslegung:
Nach Einarbeitung unter a –
c gefassten Beschlüsse, ist das Deckblatt erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB
öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur
Stellungnahme zuzusenden.