Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis für die Fl.Nr. 2239 und 2240 Gemarkung Aigen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß der Bauvoranfrage vom 02.09.2022 mit Planunterlagen vom 22.08.2022 aufzustellen.

 

Es wird festgestellt, dass keine Restriktionsfläche der Kategorie 6 gemäß Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlage von der Bauvoranfrage betroffen ist, da der Rad- und Wanderweg tatsächlich nicht mehr existent ist.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass im Bereich der überplanten Flächen Bodendenkmäler vermutet werden, und dadurch Restriktionsflächen der Kategorie 2 tangiert werden. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist von der Antragstellerin in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Sondagegrabung zur Überprüfung der Denkmaleigenschaft auf den Teilflächen der Fl.Nrn. 2239 und 2240 Gemarkung Aigen vorzunehmen. Je nach Ergebnis der Sondagegrabung ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes anzupassen.

 

Der Bebauungsplan ist durch einen integrierten, qualifizierten Grünordnungsplan mit konkreten Festsetzungen hinsichtlich einer orts- und landschaftsverträglichen Einbindung der Anlagen zu ergänzen.

 

Die Gemeinde Bad Füssing legt großen Wert auf den Einsatz von Speicherlösungen zur Zwischenspeicherung im Falle von Abschaltungen bei Netzüberlastungen von Seiten des Netzbetreibers.