Sitzung: 07.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis für die Fl.Nr. 2239
und 2240 Gemarkung Aigen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen
vorhabensbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung der
Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß der Bauvoranfrage vom 02.09.2022 mit
Planunterlagen vom 22.08.2022 aufzustellen.
Es wird festgestellt, dass keine
Restriktionsfläche der Kategorie 6 gemäß Standortkonzept für
Freiflächen-Photovoltaikanlage von der Bauvoranfrage betroffen ist, da der Rad-
und Wanderweg tatsächlich nicht mehr existent ist.
Weiterhin wird festgestellt, dass im Bereich
der überplanten Flächen Bodendenkmäler vermutet werden, und dadurch
Restriktionsflächen der Kategorie 2 tangiert werden. Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens ist von der Antragstellerin in Abstimmung mit der
Unteren Denkmalschutzbehörde eine Sondagegrabung zur Überprüfung der
Denkmaleigenschaft auf den Teilflächen der Fl.Nrn. 2239 und 2240 Gemarkung
Aigen vorzunehmen. Je nach Ergebnis der Sondagegrabung ist der Geltungsbereich
des aufzustellenden Bebauungsplanes anzupassen.
Der Bebauungsplan ist durch einen
integrierten, qualifizierten Grünordnungsplan mit konkreten Festsetzungen
hinsichtlich einer orts- und landschaftsverträglichen Einbindung der Anlagen zu
ergänzen.
Die Gemeinde Bad Füssing legt großen Wert auf
den Einsatz von Speicherlösungen zur Zwischenspeicherung im Falle von
Abschaltungen bei Netzüberlastungen von Seiten des Netzbetreibers.