Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.08.2022:

Von dem in der Nähe befindlichen Bodendenkmal wird Kenntnis genommen. Hierzu wird folgender Passus in die textl. Festsetzungen aufgenommen:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              5

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Landratsamtes Passau vom 11.08.2022:

Der Planauszug Textliche Festsetzungen ist redaktionell mit den geänderten Festsetzungen (Baugrenzen, GRZ u. GFZ) und den Erläuterungen der verwendeten Planzeichen zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              5

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 24.08.2022:

Von der Lage des Planungsgebietes in einem faktischen Überschwemmungsgebiet wird Kenntnis genommen. In den textlichen und planerischen Festsetzungen wird hierzu folgender Passus aufgenommen:

Zur Sicherung der hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die Rohgeschossoberkante (einschl. Kellerlichtschächte) mind. 324,00 m üNN zu legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z.B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.

Auffüllungen sind nur innerhalb des dargestellten Bereiches zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              5

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Erneute Auslegung:

Nach Einarbeitung unter a – c gefassten Beschlüsse, ist das Deckblatt erneut nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzusenden.