Sitzung: 07.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Innwerksiedlung“
für das Grundstück Fl.Nr. 1006/50 und Teile der Grundstücke Fl.Nr. 185/0,
1006/19, und 1006/59 der Gemarkung Egglfing entsprechend der Bauvoranfrage vom
17.08.2022 zu ändern.
In einem städtebaulichen Vertrag hat sich der
Antragsteller zu verpflichten, die Kosten für das Änderungsverfahren, für die
Herstellung der neuen Straßenführung, für den Rückbau der Zufahrtsstraße „Am
Innwerk“ (Teilbereich) und die Neugestaltung der rückgebauten Fläche nach den
Vorgaben der Gemeinde Bad Füssing zu tragen.
Des Weiteren hat sich der Antragsteller zur
Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung
oder Folge des geplanten Vorhabens sind (u. a. Verlegung bzw. Herstellung der
Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen – auch
im öffentlichen Bereich –) zu verpflichten.
Die Gemeinde ist von sämtlichen Folgekosten
freizustellen.