Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Innwerksiedlung“ für das Grundstück Fl.Nr. 1006/50 und Teile der Grundstücke Fl.Nr. 185/0, 1006/19, und 1006/59 der Gemarkung Egglfing entsprechend der Bauvoranfrage vom 17.08.2022 zu ändern.

 

In einem städtebaulichen Vertrag hat sich der Antragsteller zu verpflichten, die Kosten für das Änderungsverfahren, für die Herstellung der neuen Straßenführung, für den Rückbau der Zufahrtsstraße „Am Innwerk“ (Teilbereich) und die Neugestaltung der rückgebauten Fläche nach den Vorgaben der Gemeinde Bad Füssing zu tragen.

 

Des Weiteren hat sich der Antragsteller zur Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind (u. a. Verlegung bzw. Herstellung der Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen – auch im öffentlichen Bereich –) zu verpflichten.

 

Die Gemeinde ist von sämtlichen Folgekosten freizustellen.