Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Kurgebiet Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 1629/2 Gemarkung Safferstetten im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß dem Deckblattentwurf i. d. F. vom 01.07.2022 zu ändern.

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.