Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 Abs. 1Satz 1 Nr. 5 BauGB vom 21.07.2022 wird versagt, da kein besonderer Härtefall für die Antragstellerin i. S. d. § 3 Abs. 2 der Fremdenverkehrssatzung festzustellen ist.