Sitzung: 07.09.2022 Bauausschuss
Beschluss: Ablehnung
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22
Abs. 1Satz 1 Nr. 5 BauGB vom 21.07.2022 wird versagt, da kein besonderer
Härtefall für die Antragstellerin i. S. d. § 3 Abs. 2 der
Fremdenverkehrssatzung festzustellen ist.