Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

1.)   Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan Alt Füssing gemäß den Deckblattentwurf i. d. F. vom 26.07.2022 für das Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Hierbei wird ein Walmdach mit einer Dachneigung von 10° festgesetzt.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und der Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Die Gemeinde ist von sämtlichen Folgekosten freizustellen. Eine entsprechende Kostenvereinbarung ist abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

2.)   In einem städtebaulichen Vertrag ist eine Verpflichtung aufzunehmen, dass volumenmäßig die größtmöglichen Mülltonnengefäße vorgehalten werden, damit die Anzahl der Abfallbehälter möglichst gering gehalten werden kann.