Sitzung: 26.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom
13.06.2022:
Vom Schreiben des Bayerischen
Bauernverbandes wird Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die von der
Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wird in der Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Denkmalamtes vom 20.06.2022:
Vom Schreiben des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wird Kenntnis genommen. In die textliche
Festsetzungen wird nachstehender Passus aufgenommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu
beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom
30.06.2022:
Vom Schreiben der Unteren
Naturschutzbehörde wird Kenntnis genommen und dem Antragsteller zur Kenntnisnahme
und Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 01.07.2022:
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes
Deggendorf wird Kenntnis genommen. In den textlichen Festsetzungen wird hierzu
folgender Passaus aufgenommen:
Zur Sicherung der
hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die
Rohgeschossoberkante (einschließlich Kellerlichtschächte) mind. 0,50 m über das
ursprüngliche Gelände zu legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten
Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z. B.
wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.
Zur Gewährleistung eines
schadlosen Hochwasserabflusses sowie einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung
und einer ökologischen Pufferzone ist ein mind. 10 m breiter Uferstreifen
entlang des Kößlarner Baches von jeglicher Auffüllung und Bebauung
freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben des ZV Wasserversorgung Ruhstorfer
Gruppe vom 02.06.2022:
Vom Schreiben des ZV Wasserversorgung
Ruhstorfer Gruppe und der grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit an die zentrale
Wasserversorgungsleitung wird Kenntnis genommen. Das Schreiben wird an den
Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
f)
Erneute Auslegung:
Nach Einarbeitung der unter
a), b) und d) gefassten Beschlüsse ist das Deckblatt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
erneut öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange
zur Stellungnahme zuzusenden.