Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Zum Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 13.06.2022:

Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes wird Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die von der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wird in der Begründung aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Denkmalamtes vom 20.06.2022:

Vom Schreiben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wird Kenntnis genommen. In die textliche Festsetzungen wird nachstehender Passus aufgenommen:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 30.06.2022:

Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde wird Kenntnis genommen und dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung weitergeleitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 01.07.2022:

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wird Kenntnis genommen. In den textlichen Festsetzungen wird hierzu folgender Passaus aufgenommen:

Zur Sicherung der hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die Rohgeschossoberkante (einschließlich Kellerlichtschächte) mind. 0,50 m über das ursprüngliche Gelände zu legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z. B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.

 

Zur Gewährleistung eines schadlosen Hochwasserabflusses sowie einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und einer ökologischen Pufferzone ist ein mind. 10 m breiter Uferstreifen entlang des Kößlarner Baches von jeglicher Auffüllung und Bebauung freizuhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

e)    Zum Schreiben des ZV Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe vom 02.06.2022:

Vom Schreiben des ZV Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe und der grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit an die zentrale Wasserversorgungsleitung wird Kenntnis genommen. Das Schreiben wird an den Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              14

Ja-Stimmen:                           14

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

f)     Erneute Auslegung:

Nach Einarbeitung der unter a), b) und d) gefassten Beschlüsse ist das Deckblatt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zuzusenden.