Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan Alt Füssing gemäß den Deckblattentwurf i. d. F. vom 26.07.2022 für das Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Hierbei wird ein Walmdach mit einer Dachneigung von 10° festgesetzt.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und der Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Die Gemeinde ist von sämtlichen Folgekosten freizustellen. Eine entsprechende Kostenvereinbarung ist abzuschließen.

 

Bis zur Beratung im Gemeinderat hat der Bauwerber die Anzahl der ober- und unterirdisch geplanten Stellplätze sowie die Mülltonnenentsorgung darzulegen.