Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan
Alt Füssing gemäß den Deckblattentwurf i. d. F. vom 26.07.2022 für das
Grundstück Fl.Nr. 1071/1 Gemarkung Safferstetten zu ändern. Hierbei wird ein
Walmdach mit einer Dachneigung von 10° festgesetzt.
Da es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt und der Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte
Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Die Gemeinde ist von sämtlichen Folgekosten
freizustellen. Eine entsprechende Kostenvereinbarung ist abzuschließen.
Bis zur Beratung im Gemeinderat hat der
Bauwerber die Anzahl der ober- und unterirdisch geplanten Stellplätze sowie die
Mülltonnenentsorgung darzulegen.