Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Bay. Bauernverbandes vom
13.06.2022:
Vom Schreiben des Bay.
Bauernverbandes wird Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die von der
Landwirtschaft ausgehenden Immissionen wird in der Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Denkmalamtes vom 20.06.2022:
Vom Schreiben des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wird Kenntnis genommen. In die textl.
Festsetzungen wird nachstehender Passus aufgenommen:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die
in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren
Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom
30.06.2022:
Vom Schreiben der Unteren
Naturschutzbehörde wird Kenntnis genommen und dem Antragsteller zur Kenntnisnahme
und Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 01.07.2022:
Vom Schreiben des WWA wird
Kenntnis genommen. In den textlichen Festsetzungen wird hierzu folgender
Passaus aufgenommen:
Zur Sicherung der hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung
ist die Rohgeschossoberkante (einschl. Kellerlichtschächte) mind. 0,50 m über
das ursprüngliche Gelände zu legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten
Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z. B.
wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.
Zur Gewährleistung eines schadlosen Hochwasserabflusses sowie einer
ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und einer ökologischen Pufferzone ist ein
mind. 10 m breiter Uferstreifen entlang des Kößlarner Baches von jeglicher
Auffüllung und Bebauung freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben des ZV Wasserversorgung Ruhstorfer
Gruppe vom 02.06.2022:
Vom Schreiben des ZV
Ruhstorfer Gruppe und der grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit an die zentrale
Wasserversorgungsleitung wird Kenntnis genommen. Das Schreiben wird an den
Antragsteller zur Beachtung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
f)
Erneute Auslegung:
Nach Einarbeitung der unter
a), b) und d) gefassten Beschlüsse ist das Deckblatt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
erneut öffentlich auszulegen und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange
zur Stellungnahme zuzusenden.