Beschluss:
Dem Bauantrag vom 07.06.2022, mit den
Planunterlagen vom 02.06.2022, wird zugestimmt. Hinsichtlich der abweichenden
Dachneigung bei der Garage wird der Erteilung einer Befreiung ebenfalls
zugestimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.