Beschluss:
Dem Bauantrag vom 14.03.2022, mit den
Planunterlagen vom 14.03.2022, wird zugestimmt. Hinsichtlich der
Unterschreitung der Mindestdachneigung für Gaupen sowie die Überschreitung der
Vorderfläche für Gaupen wird der Erteilung einer Befreiung ebenfalls
zugestimmt. Für das Vorhaben sind zukünftig mind. 8 Stellplätze bereit zu
halten.