Beschluss:
Das gemeindl. Einvernehmen zum Bauantrag vom
08.04.2022, mit den Planunterlagen vom 08.04.2022, wird hergestellt.
Hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze 4 – 9 besteht mit der Erteilung
einer Abweichung von der gemeindl. Stellplatzsatzung ebenfalls Einverständnis.
Für das Vorhaben sind zukünftig mind. 13 Stellplätze bereit zu halten.