Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bad Füssing stimmt der Gründung von Kinderfeuerwehren bei den gemeindlichen Feuerwehren grundsätzlich zu. Für die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr ist ein schriftlicher Antrag durch den jeweiligen Kommandanten bei der Verwaltung zu stellen. Durch die Zustimmung der Gemeinde ist der Versicherungsschutz durch die Dienstunfallversicherung gegeben, da die Gründung über die kommunale Feuerwehr läuft.

 

Eine entsprechende Mitteilung über die Gründung ist unverzüglich bei der Gemeinde vorzulegen, um den entsprechenden Zuschuss beantragen zu können.