Sitzung: 30.05.2022 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a) Zum Schreiben der Abteilung Städtebau vom 03.05.2022:
Die Überarbeitung der Deckblatt-Gestaltung
stellt keinen Einwand dar und eine kumulative Gestaltung der Deckblätter ist
rechtlich zulässig. Da sich die 66. Änderung auf den ganzen Bereich
Sondergebiet VII bezieht, ist keine übersichtliche Darstellung aller
planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen der derzeit 15 gültigen
Deckblätter möglich.
Um dem Gedanken der Unübersichtlichkeit des
Rechtsstandes gerecht zu werden, sind die Deckblatt-Bezeichnungen auf den
Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs redaktionell zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
b) Billigung- und Auslegungsbeschluss:
Die 66. Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet
Süd, Sondergebiet VII“ mit Deckblatt Nr.
66 i. d. F. vom 04.04.2022 wird gebilligt. Das Deckblatt ist gemäß v. g.
Beschluss zu ergänzen und anschließend gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und den beteiligten Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme
zuzusenden.