Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben der Abteilung Städtebau vom 03.05.2022:

 

Die Überarbeitung der Deckblatt-Gestaltung stellt keinen Einwand dar und eine kumulative Gestaltung der Deckblätter ist rechtlich zulässig. Da sich die 66. Änderung auf den ganzen Bereich Sondergebiet VII bezieht, ist keine übersichtliche Darstellung aller planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen der derzeit 15 gültigen Deckblätter möglich.

 

Um dem Gedanken der Unübersichtlichkeit des Rechtsstandes gerecht zu werden, sind die Deckblatt-Bezeichnungen auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs redaktionell zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Billigung- und Auslegungsbeschluss:

Die 66. Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet Süd, Sondergebiet  VII“ mit Deckblatt Nr. 66 i. d. F. vom 04.04.2022 wird gebilligt. Das Deckblatt ist gemäß v. g. Beschluss zu ergänzen und anschließend gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und den beteiligten Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zuzusenden.